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Bundessozialgericht: Regelsatzkürzung bei Krankenhausaufenthalt sind rechtswidrig E-Mail
Mittwoch, 18. Juni 2008

Mit Musterüberprüfungsantrag zur Rücknahme der Regelsatzkürzungen in der Vergangenheit 

Mit seinem Grundsatzentscheidungen vom 18.06.2008 (Az.: B 14 AS 22/07 R und B 14 AS 46/07 R) hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass eine Kürzung des Regelsatzes wegen eines Krankenhausaufenthaltes zumindest bis 31.12.2007 gesetzeswidrig ist. Es fehlte an der gesetzlichen Grundlage, wonach Leistungen hätten gekürzt werden.

Anträge als rtf (kann jede Textverarbeitung verwerten PDF und als html)

Musteranträge: bitte klicken

Mitteilung des Bundesseozialgericht

 

 
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