Sonntag, 1. August 2010
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Überprüfungsanträge nach der BVerfG-Entscheidung E-Mail
Mittwoch, 10. Februar 2010
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Sachen Hartz IV empfehlen wir nicht mehr an den Überprüfungsanträgen fest zuhalten.

Das Gericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungsgemäß hält und angeordnet, diese für die Zukunft neu festzusetzen. „Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen...” „Die rückwirkende Neufestsetzung etwaiger höherer Leistungen für den gesamten Zeitraum ab dem 1. Januar 2005

hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X unvertretbare fiskalische Wirkungen.”

Die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen hat leider nicht zum Erfolg geführt. Es war aber auch Vorfeld schon nicht zhu erwarten, dass sie erfolgreich werden könnte.  . Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht allzu viel Aussicht hatte, aber zumindest für Betroffene die Chance bot, rückwirkend Ansprüche zu sichern. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen. Daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig.

Jetzt noch weitere Überprüfungsanträge zu stellen, würde keinen Sinn machen. Für alle offenen Verfahren (Überprüfungsanträge, Widersprüche gegen abgelehnte Überprüfungsverfahren oder Klagen dagegen) empfehlen wir eine Rücknahme. Dazu reicht ein kurzes Schreiben an die ARGEN, Gerichte, mit dem Inhalt, dass das Verfahren in dieser Sache für beendet erklärt wird. Kosten entstehen keine.

„Es liegt jetzt allerdings an uns Erwerbslosen und Sozialen Bewegungen, dass wir Druck machen, um einen höheren Regelsatz durchzusetzen und die Regierung nicht wieder Experten zur Bedarfsermittlung einsetzt, die unsere Lebensrealität nicht kennen wollen.

 
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