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Überprüfungsanträge nach der BVerfG-Entscheidung |
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Mittwoch, 10. Februar 2010 |
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Nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Sachen Hartz IV empfehlen wir
nicht mehr an den Überprüfungsanträgen fest zuhalten.
Das
Gericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für
verfassungsgemäß hält und angeordnet, diese für die Zukunft neu festzusetzen. „Da
nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten
Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar
von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen...” „Die rückwirkende
Neufestsetzung etwaiger höherer Leistungen für den gesamten Zeitraum ab dem 1.
Januar 2005
hätte zudem
wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X unvertretbare fiskalische
Wirkungen.”
Die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen hat leider nicht zum Erfolg geführt.
Es war aber auch Vorfeld schon nicht zhu erwarten, dass sie erfolgreich werden
könnte. . Die Kampagne war ein Versuch,
der von vornherein nicht allzu viel Aussicht hatte, aber zumindest für
Betroffene die Chance bot, rückwirkend Ansprüche zu sichern. Aus Sicht der
Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen. Daher
war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig.
Jetzt noch weitere Überprüfungsanträge zu stellen, würde keinen Sinn machen. Für
alle offenen Verfahren (Überprüfungsanträge, Widersprüche gegen abgelehnte
Überprüfungsverfahren oder Klagen dagegen) empfehlen wir eine Rücknahme. Dazu
reicht ein kurzes Schreiben an die ARGEN, Gerichte, mit dem Inhalt, dass das
Verfahren in dieser Sache für beendet erklärt wird. Kosten entstehen keine.
„Es liegt jetzt allerdings an uns Erwerbslosen und Sozialen Bewegungen, dass
wir Druck machen, um einen höheren Regelsatz durchzusetzen und die Regierung
nicht wieder Experten zur Bedarfsermittlung einsetzt, die unsere Lebensrealität
nicht kennen wollen.
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