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Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein |
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Donnerstag, 12. November 2009 |
Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen auch für Optionskommunen
Köln – Das Sozialgericht Köln hat in einem Eilbeschluss die
Vermittlungstätigkeiten der Hartz IV-Behörden erheblich eingeschränkt.
Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland könnte die Entscheidung
weit reichende Konsequenzen für die 69 Optionskommunen bedeuten, die
die Hartz IV-Bezieher unabhängig der Arbeitsagentur betreuen und
vermitteln.
Der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland,
Martin Behrsing hatte der ARGE Bonn untersagt,
Vermittlungsvorschläge an Arbeitgeber zu schicken, da somit für den Arbeitgeber
ersichtlich wird, dass der Bewerber Hartz IV-Leistungen erhält. Dies ist
regelmäßig dann der Fall, wenn die Behörde ihren eigenen Briefkopf verwendet.
Die Arbeitsgemeinschaft Bonn kann die Bewerberangebote auch über die
Arbeitsagentur versenden, denn dann kann kein möglicher Arbeitgeber darauf
schließen, ob jemand ALG ll-Leistungen erhält, da jeder die
Dienstleistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen kann. Zudem ist es der
Hartz IV-Behörde auch zu zumuten, die Bewerbungsbemühungen des
Leistungsbeziehers anders zu kontrollieren. Die Bonner Arge
hatte darauf hin die Leistungen und den Krankenversicherungsschutz komplett
wegen angeblicher fehlender Mitwirkung zum 1. Oktober entzogen.
Weiter geht es hier mit kompletten Text, Diskussion und Beschluss:
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