Dienstag, 9. Februar 2010
HomeLinksImpressumKontakt

kein_lohn_unter10

 NEU!!!! Flugblatt: Ihre Rechte als Erwerbsloser 

Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein E-Mail
Donnerstag, 12. November 2009
IMG_8959Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen auch für Optionskommunen

Köln – Das Sozialgericht Köln hat in einem Eilbeschluss die Vermittlungstätigkeiten der Hartz IV-Behörden erheblich eingeschränkt. Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland könnte die Entscheidung weit reichende Konsequenzen für die 69 Optionskommunen bedeuten, die die Hartz IV-Bezieher unabhängig der Arbeitsagentur betreuen und vermitteln.

Der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland, Martin Behrsing hatte der ARGE Bonn untersagt, Vermittlungsvorschläge an Arbeitgeber zu schicken, da somit für den Arbeitgeber ersichtlich wird, dass der Bewerber Hartz IV-Leistungen erhält. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Behörde ihren eigenen Briefkopf verwendet. Die Arbeitsgemeinschaft Bonn kann die Bewerberangebote auch über die Arbeitsagentur versenden, denn dann kann kein möglicher Arbeitgeber darauf schließen, ob jemand ALG ll-Leistungen erhält, da jeder die Dienstleistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen kann. Zudem ist es der Hartz IV-Behörde auch zu zumuten, die Bewerbungsbemühungen des Leistungsbeziehers anders zu kontrollieren. Die Bonner Arge hatte darauf hin die Leistungen und den Krankenversicherungsschutz komplett wegen angeblicher fehlender Mitwirkung zum 1. Oktober entzogen.

Weiter geht es hier mit kompletten Text, Diskussion und Beschluss:

 

 
< zurück   weiter >