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Schwarz-Gelb feiert „Nullnummern“ als Rettung für Hartz IV-Bezieher E-Mail
Mittwoch, 14. Oktober 2009
arge_Veränderungen beim Mietrecht und Hartz IV-Bezug sind nicht hinnehmbar

Bonn – Die in den Koalitionsverhandlungen beschlossenen Änderungen von Schwarz-Gelb bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland zum größten Teil als substanzlose „Nullnummern“. Die Verdreifachung des Schonvermögens für die Altersvorsorge sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, jedoch könne man keineswegs von einer Verbesserung sprechen, da nur eine sehr kleine Minderheit solche Ersparnisse habe. „Die zukünftige Koalition verkauft Erwerbslosen und von Hartz  IV-Bedrohten eine Verbesserung, die fast gar nicht zur Anwendung kommt. Kaum ein Arbeitnehmer oder Erwerbsloser verfügt über derart hohe Ansparungen. Wie sollen sie dies auch bei den beschämenden Niedriglöhnen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Die Veränderungen bei selbstgenutztem Wohneigentum sei ein überfälliger Schritt. Allerdings fordert das Erwerbslosen Forum Deutschland Ausgleich für die Menschen, die durch die vorherige Regelung ihre Immobilie haben aufgeben müssen. Das man keine Reglungen beim Hinzuverdienst gefunden habe, sei nicht weiter verwunderlich, denn hierbei handle es sich für Betroffene nicht um eine „Nullnummer“.

Als nichthinnehmbar bezeichnete hingegen die Initiative die geplanten Veränderungen beim Mietrecht und Hartz IV-Bezug. Demnach ist geplant, dass zukünftig die Mieten von den Behörden direkt an die Vermieter geleistet werden und nicht mehr, wie bisher, an Hartz IV-Bezieher ausgezahlt werden, die ihrerseits dann die Mietzahlungen leisten. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hatte dies gegenüber der „Berliner Zeitung“ (Mittwochsausgabe) damit begründet, dass damit „zweckfremde Verwendung der entsprechenden Leistungen“ verhindert werden soll. Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die Ankündigung und die Begründung von Bosbach als eine ungeheuerliche Stigmatisierung und bewußt falsche Unterstellung.

„Die zukünftige schwarz-gelbe Regierung wird sich darauf einstellen müssen, dass wir sofort rechtlich dagegen vorgehen werden und wir sind uns auch gewiss, dass die geplante Änderung rechtlich keinen Bestand haben wird. Eine derartig millionenfache Verletzung des Schutzes der Sozialdaten und die Oberbevormundung werden sich bestimmt nicht verfassungsgemäß begründen lassen. Zudem bezweifeln wir, dass es überhaupt signifikante Erkenntnisse gibt, die eine Veränderung der Auszahlungspraxis rechtfertigen. Wir betrachten diese Absicht als einen erneuten Versuch, Hartz IV-Bezieher zu stigmatisieren und ihnen ein weiteres Stück ihrer schon verloren gegangen Würde zu nehmen“, so Martin Behrsing in Bonn.

 
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