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Schwarz-Gelb feiert „Nullnummern“ als Rettung für Hartz IV-Bezieher |
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Mittwoch, 14. Oktober 2009 |
Veränderungen beim Mietrecht und Hartz IV-Bezug sind
nicht hinnehmbar
Bonn – Die in den
Koalitionsverhandlungen beschlossenen Änderungen von Schwarz-Gelb bezeichnet
das Erwerbslosen Forum Deutschland zum größten Teil als substanzlose
„Nullnummern“. Die Verdreifachung des Schonvermögens für die Altersvorsorge sei
zwar grundsätzlich zu begrüßen, jedoch könne man keineswegs von einer
Verbesserung sprechen, da nur eine sehr kleine Minderheit solche Ersparnisse
habe. „Die zukünftige Koalition verkauft Erwerbslosen und von Hartz
IV-Bedrohten eine Verbesserung, die fast gar nicht zur Anwendung kommt. Kaum
ein Arbeitnehmer oder Erwerbsloser verfügt über derart hohe Ansparungen. Wie
sollen sie dies auch bei den beschämenden Niedriglöhnen“, so Martin Behrsing,
Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Die Veränderungen bei
selbstgenutztem Wohneigentum sei ein überfälliger Schritt. Allerdings fordert
das Erwerbslosen Forum Deutschland Ausgleich für die Menschen, die durch die
vorherige Regelung ihre Immobilie haben aufgeben müssen. Das man keine
Reglungen beim Hinzuverdienst gefunden habe, sei nicht weiter verwunderlich,
denn hierbei handle es sich für Betroffene nicht um eine „Nullnummer“.
Als nichthinnehmbar
bezeichnete hingegen die Initiative die geplanten Veränderungen beim Mietrecht und Hartz IV-Bezug.
Demnach ist geplant, dass zukünftig die Mieten von den Behörden direkt an die
Vermieter geleistet werden und nicht mehr, wie bisher, an Hartz IV-Bezieher
ausgezahlt werden, die ihrerseits dann die Mietzahlungen leisten. Fraktionsvize
Wolfgang Bosbach (CDU) hatte dies gegenüber der „Berliner Zeitung“
(Mittwochsausgabe) damit begründet, dass damit „zweckfremde Verwendung der
entsprechenden Leistungen“ verhindert werden soll. Das Erwerbslosen Forum
Deutschland bezeichnete die Ankündigung und die Begründung von Bosbach als eine
ungeheuerliche Stigmatisierung und bewußt falsche Unterstellung.
„Die zukünftige schwarz-gelbe Regierung wird sich darauf einstellen müssen,
dass wir sofort rechtlich dagegen vorgehen werden und wir sind uns auch gewiss,
dass die geplante Änderung rechtlich keinen Bestand haben wird. Eine derartig
millionenfache Verletzung des Schutzes der Sozialdaten und die Oberbevormundung
werden sich bestimmt nicht verfassungsgemäß begründen lassen. Zudem bezweifeln
wir, dass es überhaupt signifikante Erkenntnisse gibt, die eine Veränderung der
Auszahlungspraxis rechtfertigen. Wir betrachten diese Absicht als einen
erneuten Versuch, Hartz IV-Bezieher zu stigmatisieren und ihnen ein weiteres
Stück ihrer schon verloren gegangen Würde zu nehmen“, so Martin Behrsing in
Bonn.
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