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Von Agenturschluss zum Zahltag |
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5 Jahre
nach Einführung von Hartz IV zeigen sich die dafür Verantwortlichen,
wie der ehemalige SPD-Politiker und heutige FDP-Wahlhelfer Wolfgang
Clement sehr zu frieden. Bei vielen Erwerbslosen sieht die Sache ganz
aus. Für sie bedeutet das Hartz IV Drohungen mit Sanktionen,
Demütigungen auf den Ämtern ... Aber die Betroffenen sind nicht nur
Opfer.
Aber oft wird vergessen, Hartz IV begann mit der
bundesweiten Aktion Agenturschluss. In dieser Tradition stehen heute
die Zahltag Aktionen und die solidarischen Begleitungen beim Gang zur
den Behörden. In dem Buch "Zahltag" werden aktuelle Formen von
Erwerbslosenwiderständigkeiten, die gerne übersehen werden, vorgestellt.
Hier
wird die Entwicklung von der Aktion Agenturschluss bis zu den heutigen
Zahltagaktionen dargestellt. Außerdem werden weitere Formen von
Widerständigkeiten vorgestellt, die sich gegen Effekte des Hartz
IV-Regimes richten.
Peter Nowak
Zahltag
Zwang und Widerstand: Erwerbslose in Hartz IV.
Unrast-Verlag
ISBN: 978-3-89771-103-7
80 Seiten
Preis: 7.80 Euro
Weitere Informationen:
http://unrastwildcat.blogsport.de/2010/01/06/5-jahre-hartz-iv-der-widerstand-geht-weiter/
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Erwerbslosen Forum fordert von der BA kurzfristige Änderungen zum Soziadatenschutz |
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Sonntag, 1. November 2009 |
Forderungsschreiben an Frank-Jürgen Weise und Heinrich Alt (Vorstand der BA)
Bonn – Nach den jüngsten Datenpannen von Seiten der Bundesagentur für
Arbeit, hat sich heute das Erwerbslosen Forum Deutschland in einem
Schreiben (1 und im Anschluss der Meldung)
an den Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise und Vorstandsmitglied
Heinrich Alt gewandt. Unter anderen wird gefordert, dass Hartz
IV-Bezieher ihre persönlichen Daten schützen dürfen, solange die
missbräuchliche Verwendung von Sozialdaten nicht durch Datenschützer
und einer unabhängigen Kommission ausgeschlossen wird. Dazu soll auch
ein Gesetzesparagraph ausgesetzt werden, der Teilnehmer von Maßnahmen
und Beratungsstellen zur Übermittlung von persönlichen Daten
verpflichtet (§ 61 Abs. 2 SGB II). Das Erwerbslosen Forum Deutschland
hält zudem auf seinen Webseiten einen Antrag auf Löschung bereits
erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten bereit (2)
Das Erwerbslosen Forum Deutschland ist der Auffassung, dass diese
Vorschrift zur Erlaubnis von Datenübermittlung keineswegs den
Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz
(Volkszählungsurteil) genügt und als verfassungswidrig einzustufen ist.
Leider ist es in diesem Bereich noch nicht zu Klagen oder einstweiligen
Verfügungen gekommen, so dass eine Untersagung der Datenweitergabe zu
Leistungseinstellungen wegen fehlender Mitwirkung kommen könnte. „Wir
können deshalb nur dazu anraten, entsprechenden Stellen nur absolut
notwenige Daten anzugeben und sich keineswegs mit persönlichen
Problemen zu offenbaren. Dazu sollte man besser unabhängige
Beratungsstellen aufsuchen. Beschäftigungs- und Bildungsträger sollte
man grundsätzlich solche Daten nicht offenbaren.“, so Martin Behrsing,
Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
„Wenn
zehntausende von Sachbearbeitern Schuldenprobleme oder Erkrankungen von
Hartz IV-Beziehern erfahren können ist besonderer Vorsicht gegenüber
jeder Hartz IV-Behörde geboten. Dies betrifft auch die Erhebung von
Daten, die nicht notwenig sind. Wir raten dringend dazu an, den
Behörden keineswegs Kopien von Kontoauszügen, Kreditkarten,
Krankenversicherungskarten zu überlassen. Falls Kopien notwendig sind,
muss sicher gestellt sein, dass diese nach Antragserledigung
unverzüglich an die Betroffenen wieder ausgehändigt werden. Es gibt
keinen Grund für eine jahrelange Aufbewahrung von Kontoauszügen in den
Akten“, so Behrsing. Einen entsprechenden Antrag für die Löschung von
unnötig erhoben Daten stellt das Erwerbslosen Forum Deutschland auf
seinen Webseiten bereit.
Ein Sonderbericht zum Missbrauch der Stellenbörse und anderen
Datenschutzproblemen der Bundesagentur für Arbeit und
Beschäftigungsträgern veröffentlicht das Erwerbslosen Forum Deutschland
und die Initiative „gegen-hartz.de“ im Verlauf dieser Woche.
Schreiben an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit:
http://www.erwerbslosenforum.de/ba_v...d_01_11_09.pdf
Antrag auf Löschung bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten:
2 (http://www.erwerbslosenforum.de/wide...hung_Daten.doc ).
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Schreiben an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit als Text
Vorstand der
Bundesagentur für Arbeit
Herr Dr. Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender des Vorstandes
Herr Heinrich Alt,
Vorstand Grundsicherung
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Schutz von Sozialdaten im SGB II-Bereich
Vorläufige Aussetzung von etwaigen Sanktionen oder Leistungsentziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Weise,
Sehr geehrter Herr Alt
wegen
erheblicher Datenschutzprobleme im SGB II-Bereich, die in unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Computersystem „ 4-PM (4-Phasen Modell)“ stehen,
möchten wir mit heutigen Schreiben bei Ihnen um Unterstützung für den
Schutz von Sozialdaten werben. Die Bundesagentur für Arbeit teilte zwar
am 30.10.2009 mit, dass man bereits am 17. August sofort reagiert hätte
und noch vor dem Start technisch sichergestellt habe, dass
vermittlungsrelevante sensible Daten aus der Potenzialanalyse des
Bewerbers wie Leistungsfähigkeit, persönliche Rahmenbedingungen nicht
mehr uneingeschränkt bundesweit durch Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung
eingesehen werden konnten. Dennoch hat der Bundesdatenschutzbeauftragte
nach wie vor massive Bedenken, was den Schutz persönlicher Daten von
Hartz IV-Beziehern angeht. Die in den Medien bekannt gewordenen Fälle
lassen erhebliche Zweifel an der angeblichen Sicherheit des Systems
aufkommen und sind sicher auch nur als die „Spitze eines Eisbergs“
anzusehen. Hinzu kommen die erheblichen Probleme Ihres Stellenportals,
das gerade zum kriminellen Missbrauch einlädt.
Als Interessensvertretung fordern wir bei Ihnen für die nachfolgenden Punkte ein:
- Betroffene
sollen in Zukunft nur noch absolut notwendige Angaben zur Person
machen. Angaben über Vorstrafen, Schulden, Suchtprobleme und
Krankheiten nur noch dann, wenn dies unumgänglich ist.
- Unnötig
erhobene Daten sollen auf Antrag unverzüglich gelöscht werden. Dies
betrifft insbesondere Telefonnummern und E-Mailadressen. In Anträgen
sollte ausdrücklich darauf verwiesen werden, dass diese Angaben
freiwillig sind.
- Kopien
von Kontoauszügen, Konto- und Krankenkassenkarten, Personalausweise,
werden nicht mehr angefertigt. Hierfür reicht eine Einsichtnahme völlig
aus. Es gibt auch keine ersichtlichen Gründe, warum derartige Kopien
noch Jahre später in den Akten sein müssen. Sollten ausnahmsweise
Kopien benötigt werden, muss sichergestellt werden, dass die Kopien an
den Betroffnen, nach Bearbeitung, unverzüglich zurückgegeben werden.
Extra-Meldebescheinigungen, Haushaltsbescheinigung müssen nicht mehr
vorgelegt werden.
- Geldüberweisungen,
die im Betreff die BG-Nr. (Bedarfsgemeinschaftsnummer) enthalten,
müssen sofort geändert werden. Derartige Überweisungen widersprechen
den erstellten Bescheiden, in denen vermerkt ist „Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Leistungen auf dem Überweisungsträger verschlüsselt mit einer Kennziffer angegeben (7200 bis 7209)“
- Teilnehmer
an Maßnahmen dürfen bis auf weiteres die Weitergabe der persönlichen
Daten von Behörden an Maßnahmeträger und umgeehrt untersagen. Dies gilt
auch für die Weitergabe von Beurteilungen durch Maßnahmeträger. Erst
Recht muss dies für die Inanspruchnahme von Beratungsstellen gelten.
Insofern soll § 61 Abs. 2 SGB II bis auf weiteres ausgesetzt werden.
Unseres Erachtens genügt § 61 SGB II keineswegs den Anforderungen des
BVerfG zum Datenschutz (BVerfGE 65, 1 ff - „Volkszählung“) und ist wahrscheinlich als verfassungswidrig einzustufen.
Wir
werben um Unterstützung unserer vorgetragenen Punkte, bis sowohl von
Seiten der Datenschützern, als auch von einer unabhängigen Kommission
die Unbedenklichkeit Ihres Softwaresystems bestätigt wird. Dies wird
sicher einige Monate in Anspruch nehmen. Etwaige Sanktionierungen oder
Einstellung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung sind angesichts
der eklatanten Datenschutzverletzungen nicht hinzunehmen. Für die
Betroffenen ist ein nicht wieder gut zumachender Schaden entstanden.
Menschen müssen ihre Privatsphäre schützen können und sich zu 100
Prozent auf die Behörden verlassen können, dass mit den ihren
anvertrauten Daten äußerst sorgsam umgegangen wird. Leider kann dieses
Vertrauen im Bereich SGB II keiner haben.
Wir bitten um den Erlass entsprechender Geschäftsanweisungen.
Für weitere Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Behrsing
(Geschäftsführer des Erwerbslosen Forum Deutschland)
Verteiler:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Öffentlichkeit
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