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Erwerbslosen Forum fordert von der BA kurzfristige Änderungen zum Soziadatenschutz E-Mail
Sonntag, 1. November 2009
Forderungsschreiben an Frank-Jürgen Weise und Heinrich Alt (Vorstand der BA)

Bonn – Nach den jüngsten Datenpannen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, hat sich heute das Erwerbslosen Forum Deutschland in einem Schreiben (1 und im Anschluss der Meldung) an den Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise und Vorstandsmitglied Heinrich Alt gewandt. Unter anderen wird gefordert, dass Hartz IV-Bezieher ihre persönlichen Daten schützen dürfen, solange die missbräuchliche Verwendung von Sozialdaten nicht durch Datenschützer und einer unabhängigen Kommission ausgeschlossen wird. Dazu soll auch ein Gesetzesparagraph ausgesetzt werden, der Teilnehmer von Maßnahmen und Beratungsstellen zur Übermittlung von persönlichen Daten verpflichtet (§ 61 Abs. 2 SGB II). Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält zudem auf seinen Webseiten einen Antrag auf Löschung bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten bereit (2)
Das Erwerbslosen Forum Deutschland ist der Auffassung, dass diese Vorschrift zur Erlaubnis von Datenübermittlung keineswegs den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz (Volkszählungsurteil) genügt und als verfassungswidrig einzustufen ist. Leider ist es in diesem Bereich noch nicht zu Klagen oder einstweiligen Verfügungen gekommen, so dass eine Untersagung der Datenweitergabe zu Leistungseinstellungen wegen fehlender Mitwirkung kommen könnte. „Wir können deshalb nur dazu anraten, entsprechenden Stellen nur absolut notwenige Daten anzugeben und sich keineswegs mit persönlichen Problemen zu offenbaren. Dazu sollte man besser unabhängige Beratungsstellen aufsuchen. Beschäftigungs- und Bildungsträger sollte man grundsätzlich solche Daten nicht offenbaren.“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

„Wenn zehntausende von Sachbearbeitern Schuldenprobleme oder Erkrankungen von Hartz IV-Beziehern erfahren können ist besonderer Vorsicht gegenüber jeder Hartz IV-Behörde geboten. Dies betrifft auch die Erhebung von Daten, die nicht notwenig sind. Wir raten dringend dazu an, den Behörden keineswegs Kopien von Kontoauszügen, Kreditkarten, Krankenversicherungskarten zu überlassen. Falls Kopien notwendig sind, muss sicher gestellt sein, dass diese nach Antragserledigung unverzüglich an die Betroffenen wieder ausgehändigt werden. Es gibt keinen Grund für eine jahrelange Aufbewahrung von Kontoauszügen in den Akten“, so Behrsing. Einen entsprechenden Antrag für die Löschung von unnötig erhoben Daten stellt das Erwerbslosen Forum Deutschland auf seinen Webseiten bereit.

Ein Sonderbericht zum Missbrauch der Stellenbörse und anderen Datenschutzproblemen der Bundesagentur für Arbeit und Beschäftigungsträgern veröffentlicht das Erwerbslosen Forum Deutschland und die Initiative „gegen-hartz.de“ im Verlauf dieser Woche.

Schreiben an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit:
http://www.erwerbslosenforum.de/ba_v...d_01_11_09.pdf

Antrag auf Löschung bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten:
2 (http://www.erwerbslosenforum.de/wide...hung_Daten.doc ).

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Schreiben an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit als Text

Vorstand der
Bundesagentur für Arbeit
Herr Dr. Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender des Vorstandes
Herr Heinrich Alt,
Vorstand Grundsicherung
Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Schutz von Sozialdaten im SGB II-Bereich
Vorläufige Aussetzung von etwaigen Sanktionen oder Leistungsentziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Weise,
Sehr geehrter Herr Alt

wegen erheblicher Datenschutzprobleme im SGB II-Bereich, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Computersystem „ 4-PM (4-Phasen Modell)“ stehen, möchten wir mit heutigen Schreiben bei Ihnen um Unterstützung für den Schutz von Sozialdaten werben. Die Bundesagentur für Arbeit teilte zwar am 30.10.2009 mit, dass man bereits am 17. August sofort reagiert hätte und noch vor dem Start technisch sichergestellt habe, dass vermittlungsrelevante sensible Daten aus der Potenzialanalyse des Bewerbers wie Leistungsfähigkeit, persönliche Rahmenbedingungen nicht mehr uneingeschränkt bundesweit durch Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung eingesehen werden konnten. Dennoch hat der Bundesdatenschutzbeauftragte nach wie vor massive Bedenken, was den Schutz persönlicher Daten von Hartz IV-Beziehern angeht. Die in den Medien bekannt gewordenen Fälle lassen erhebliche Zweifel an der angeblichen Sicherheit des Systems aufkommen und sind sicher auch nur als die „Spitze eines Eisbergs“ anzusehen. Hinzu kommen die erheblichen Probleme Ihres Stellenportals, das gerade zum kriminellen Missbrauch einlädt.

Als Interessensvertretung fordern wir bei Ihnen für die nachfolgenden Punkte ein:

  • Betroffene sollen in Zukunft nur noch absolut notwendige Angaben zur Person machen. Angaben über Vorstrafen, Schulden, Suchtprobleme und Krankheiten nur noch dann, wenn dies unumgänglich ist.

  • Unnötig erhobene Daten sollen auf Antrag unverzüglich gelöscht werden. Dies betrifft insbesondere Telefonnummern und E-Mailadressen. In Anträgen sollte ausdrücklich darauf verwiesen werden, dass diese Angaben freiwillig sind.

  • Kopien von Kontoauszügen, Konto- und Krankenkassenkarten, Personalausweise, werden nicht mehr angefertigt. Hierfür reicht eine Einsichtnahme völlig aus. Es gibt auch keine ersichtlichen Gründe, warum derartige Kopien noch Jahre später in den Akten sein müssen. Sollten ausnahmsweise Kopien benötigt werden, muss sichergestellt werden, dass die Kopien an den Betroffnen, nach Bearbeitung, unverzüglich zurückgegeben werden. Extra-Meldebescheinigungen, Haushaltsbescheinigung müssen nicht mehr vorgelegt werden.

  • Geldüberweisungen, die im Betreff die BG-Nr. (Bedarfsgemeinschaftsnummer) enthalten, müssen sofort geändert werden. Derartige Überweisungen widersprechen den erstellten Bescheiden, in denen vermerkt ist „Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Leistungen auf dem Überweisungsträger verschlüsselt mit einer Kennziffer angegeben (7200 bis 7209)“

  • Teilnehmer an Maßnahmen dürfen bis auf weiteres die Weitergabe der persönlichen Daten von Behörden an Maßnahmeträger und umgeehrt untersagen. Dies gilt auch für die Weitergabe von Beurteilungen durch Maßnahmeträger. Erst Recht muss dies für die Inanspruchnahme von Beratungsstellen gelten. Insofern soll § 61 Abs. 2 SGB II bis auf weiteres ausgesetzt werden. Unseres Erachtens genügt § 61 SGB II keineswegs den Anforderungen des BVerfG zum Datenschutz (BVerfGE 65, 1 ff - „Volkszählung“) und ist wahrscheinlich als verfassungswidrig einzustufen.

Wir werben um Unterstützung unserer vorgetragenen Punkte, bis sowohl von Seiten der Datenschützern, als auch von einer unabhängigen Kommission die Unbedenklichkeit Ihres Softwaresystems bestätigt wird. Dies wird sicher einige Monate in Anspruch nehmen. Etwaige Sanktionierungen oder Einstellung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung sind angesichts der eklatanten Datenschutzverletzungen nicht hinzunehmen. Für die Betroffenen ist ein nicht wieder gut zumachender Schaden entstanden. Menschen müssen ihre Privatsphäre schützen können und sich zu 100 Prozent auf die Behörden verlassen können, dass mit den ihren anvertrauten Daten äußerst sorgsam umgegangen wird. Leider kann dieses Vertrauen im Bereich SGB II keiner haben.

Wir bitten um den Erlass entsprechender Geschäftsanweisungen.

Für weitere Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Martin Behrsing
(Geschäftsführer des Erwerbslosen Forum Deutschland)

Verteiler:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Öffentlichkeit
 
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