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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir haben heute
wichtige Info für Euch. Einmal geht es um die Kriminalisierung von
Hartz IV-Beziehern, die sich mit- und für uns, bzw. für Euch
engagierten und nun strafrechtlich verfolgt werden. Zum anderen geht es
um die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz
IV.
Schon vor einem Jahr hatten wir dazu geraten sogenannte
Überprüfungsanträge zu stellen, die auch massenhaft gestellt wurden.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober mündlich
verhandelt. Deshalb stellt der Verein Tacheles e. V aus Wuppertal
aktualisierte Anträge, Widersprüche und eine mögliche Klage zur
Verfügung. Bitte macht davon, falls nicht schon geschehen, massenhaft
Gebrauch. Es sollten doch gut bis zu 50.000 Überprüfungsanträge bei den
Hartz IV-Behörden eingehen.
Liebe Grüße
Das Erwerbslosen Forum Deutschland
http://www.erwerbslosenforum.de
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1. Solidarität mit den Angeklagten der Kampagne 'Zahltag!'
2. Prozesstermin in Aachen – Volles Verständnis für den Angeklagten
3. Überprüfungsanträge zu den Regelleistungen im Netz
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1. Solidarität mit den Angeklagten der Kampagne 'Zahltag!'
Am Vormittag des 9. Juni 2009 begleiteten mehrere Menschen eine Frau zur ARGE
Mitte in der Luxemburger Str. in Köln. Diese hatte ihre Geldbörse
verloren, brauchte aber dringend Geld, um sich als Diabetikerin mit
Insulin zu versorgen.
Zwar konnte eine Barauszahlung erkämpft werden, aber die von der ARGE herbeigerufene Polizei eskalierte die Situation und räumte gewaltsam. Zwei Menschen aus der Begleitung wurden seitens der ARGE
mit einem Hausverbot belegt und Klage wegen „Hausfriedensbruch und
Widerstand“ erhoben. Der Prozess findet am 30.11.2009, um 12:00 Uhr, im
Amtsgericht direkt neben der ARGE statt. (Luxemburger Str. 101) Noch weitere acht Menschen erwarten in gleicher Angelegenheit Prozesse.
Wir werden deshalb am 30.11.09 schon um 9:30 Uhr an der ARGE
Luxemburger Str. sein, um dort mit Euch gemeinsam einen
Umsonst-Flohmarkt mit Frühstück zu machen. Bringt also Dinge zum
Verschenken mit!
Solidarität mit den Angeklagten! +++ Über
eure Repression können wir nur lachen, unser Widerstand geht weiter!
+++ Kommt alle!!!
It's 'Zahltag !'
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2. Prozesstermin in Aachen – Volles Verständnis für den Angeklagten
Am Freitag, 04.12.2009, um 12:00 Uhr findet im Amtsgericht Aachen
(Adalbertsteinweg 92) der Prozess gegen einen Teilnehmer des
Erwerbslosen Forum Deutschland statt. Der Vorwurf: verbale Billigung
und Belohnung einer Straftat!. Nach einer am 5. September in der ARGE
Aachen erfolgten Geiselnahme **, die nach kurzer Zeit beendet war,
hatte er Verständnis für die Motive von „in der Ecke“ gedrängten
Menschen in unserem Forum in einem Forum einer Aachener Zeitung
geäußert. Während die Aachener Staatsanwaltschaft vergeblich bei uns
versuchte über IP-Adressen auf den Autor zu schließen, hatte die
besagte aachener Zeitung keine Probleme die IP-Adresse an den
Staatsschutz weiter zu geben. Anfänglich wurde auch noch wegen
Volksverhetzung ermittelt.
Es scheint so, dass es nicht um
das Verstehen für eine Geiselnahme oder anderer Sachen geht, sondern um
das Verständnis für jemanden, der glaubt verstehen zu können, dass und
warum gewalttätige Übergriffe auf ARGE-Mitarbeiter stattfinden und sich zudem darüber wundert, dass dies nicht viel öfters passiert.
Wir fordern Euch auf Solidarität mit dem Angeklagten zu zeigen und
derartigen Einschüchterungsversuchen eine klare Absage zu erteilen.
Deshalb treffen wir uns 11:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.
**Während der angesprochenen Geiselnahme bedrohte eine mittellose und
zwischenzeitlich verurteilte Frau zwei Sachbearbeiter der Aachener ARGE
mit einer funktionsuntüchtigen Luftdruckpistole. Berichten zu Folge
wälzten die sich bedroht wähnenden Opfer der Attacke mit der Frau die
Akten, rauchten gemeinsam eine Zigarette (nachdem die Frau drohte, aus
dem Fenster zu springen und immerhin zurückgehalten werden konnte) und
gaben dem Begehren der Betroffenen nach einem Vorschuss oder wenigstens
einem Lebensmittelgutschein noch lange nicht statt. (Bankangestellte
z.B. haben da ganz andere Anweisungen.) Offenbar also fühlten sich die
Sachbearbeiter die ganze Zeit über sehr sicher. Der männliche
Sachbearbeiter hatte zudem für alle Fälle einen Axtstil(!) im Büro
parat.
Weiterführende Links:
Originalthread im Erwerbslosen Forum
Aachen:Geiselnahme in Jobcenter unblutig beendet
„Adorno-Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung“
Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung
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3. Überprüfungsanträge zu den Regelleistungen im Netz
Tacheles hat nun aktualisierte Überprüfungsanträge Überprüfungsanträge
veröffentlicht. Diese sollten gestellt werden, für den Fall das das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) rückwirkend die Regelleistungen für
zu niedrig hält oder dies andere Punkte für unzulässig befindet.
Wenn es rückwirkend Geld zurück gibt, bekommt nur derjenige Geld
zurück, der für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag und die
Gegenwart einen Widerspruch vor der Verkündung derr BVerfG -
Entscheidung gestellt hat. Es muss nochmal klargestellt werden, beim
BVerfG geht es entgegen falscher medialer Berichterstattung nicht nur
um die Regelleistung für die Kinder, sondern genauso um die
Regelleistung für die Erwachsenen. Ferner hängen an dem Verfahren die
Mehrbedarfe, auch die für Krankenkost, Strom, Heizung, Warmwasser,
Kindergeldanrechnung und ggf. noch viel mehr, dran.
Die BVerfG- Entscheidung wird genauso Auswirkung auf das SGB XII haben.
Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen für die
Vergangenheit feststellen, dann kriegen nur diejenigen Geld
nachgezahlt, die jetzt einen Überprüfungsantrag und Widerspruch
einlegen.
Hier gibt es zwei Friste: 1. Frist bis Ende des Jahres, hier wirkt der
Überprüfungsantrag bis längstens Anfang 2005 zurück, danach bis
längstens Anfang 2006, die zweite Frist ist der Tag der Verkündigung
der Entscheidung des BVerfG, nur bis einen Tag vorher ist das
erfolgreiche Stellen eines Überprüfungsantrages möglich.
Ob es rückwirkend Geld gibt, ist rechtlich unklar, aber es besteht
deutlich die Chance das es das gibt. Daher sollten bundesweit alle
Beratungsstellen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Anwälte,
Betroffenenorganisationen dazu offensiv aufrufen. Das heißt aus meiner
Sicht Pressemitteilungen rausgeben, Aushänge starten, Flugblätter
verteilen … Dann gibt es innerhalb der Erwerbslosenszene einen ziemlich
ätzend ausgetragenen Disenz über die Ausgestaltung der
Überprüfungsanträge, hierzu ist zu sagen, dass es inhaltlich egal ist,
wie diese im Detail ausformuliert sind, maßgeblich ist das er eingelegt
wurde und das der Betroffene den Zugang zur Behörde nachweisen kann.
Die Überprüfungsanträge, Widersprüche und Bedienungsanleitung dazu
findet ihr hier: Regelleistung verfassungswidrig? – Jetzt rückwirkend Ansprüche sichern!
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