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Hartz IV-Kindergeldrückzahlungsforderungen der BA: Unbedingt Widerspruch einlegen |
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Sonntag, 24. Januar 2010 |
Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu Widerspruch
und erstmal gar nicht zu zahlen
Bonn: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in mehreren hunderttausend Fällen
Geld von Hartz IV-Beziehern zurückfordern, weil durch falsche Bescheide die
Erhöhung des Kindergeldes nicht berücksichtigt wurde. Der Grund: Zum ersten
Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro. Bei vielen Eltern ist
der Betrag jedoch nicht angerechnet worden. Die Bundesagentur für Arbeit räumte
den Fehler bei der Berechnung ein, will aber dennoch einen riesigen Aufwand
betreiben, um die Gelder wieder zurück zu verlangen. Das Erwerbslosen Forum
Deutschland rät zu Widerspruch innerhalb von vier Wochen gegen derartige
Rückforderungsbescheide. Es bestehen begründete Aussichten, dass die BA keinen
Anspruch geltend machen kann, da die Eltern sich auf die Rechtmäßigkeit der
Bescheide vertrauen durften. Zudem dürfte das Geld auch nicht vor Beendigung
des Hartz IV-Hilfebezugs zurückgefordert werden, wenn das Geld schon ausgegeben
wurde.
„Wir
raten dringend dazu – auch mit anwaltschaftlicher Hilfe – innerhalb von vier
Wochen Widerspruch einzulegen. Ein eingelegter Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide
entfaltet grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Bis das Widerspruchs- und ein
eventuelles Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist, hat die BA keine
Handhabe das Geld zurück zufordern“, so Martin Behrsing, Sprecher des
Erwerbslosen Forum Deutschland. Einen entsprechenden Musterwiderspruch stellt
das Erwerbslosen Forum Deutschland auf seinen Websites (http://www.erwerbslosenforum.de)
zur Verfügung, sobald die ersten Rückforderungsbescheide der Bundesagentur für
Arbeit bei den Eltern eingehen.
„Wir erwarten jedoch von der BA und vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, dass sie großzügig auf die Rückforderungen verzichten. Laut Aussagen
der des Geschäftsleiters der ARGE Wuppertal kostet jede Rückforderung rund 80
Euro. Von der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen (CDU) fordern wir, dass
sie sich endlich dafür stark macht, dass Kindergeld überhaupt nicht mehr als
Einkommen angerechnet wird, sondern den Kindern voll zur Verfügung steht. Die
volle Anrechnung des Kindergeldes bestraft die Kinder für den Hartz IV- oder
Sozialhilfebezug ihrer Eltern. Eltern haben aber in der Regel keine Schuld an
ihrer Situation. Sie ist vielmehr Ursache des Kapitals mit seinen Billiglöhnen
oder Entlassungen von ArbeitnehmerInnen. Kindergeld wurde vom Staat als
bedingungsloser Beitrag für die Kinder gedacht und ist keineswegs dafür
gedacht, dass dies armen Eltern und Kindern direkt wieder genommen wird, weil
die Eltern erwerbslos sind oder nicht genügend Lohn beziehen, sagte Martin
Behrsing in Bonn.
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