Freitag, 12. März 2010
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kein_lohn_unter10

 NEU!!!! Flugblatt: Ihre Rechte als Erwerbsloser 

Musterwiderspruch gegen Kindergeld-Rückforderungen E-Mail
Montag, 25. Januar 2010
Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt einen Musterwiderspruch gegen die Praxis der Argen zur Verfügung, die zur Zeit Rückfoderungsbescheide ohne Bennenung von rechtlichen Grundlagen versenden. Wir weisen darauf hin, dass die Behörden rechtswidrig den Betrag für den Monat Febraur einbehalten wollen, bzw. verrechnen. 

Absender


Anschrift Behörde

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Datum

BG-Nummer:

Rückforderung Kindergeld
Ihr Bescheid vom………………….

 

gegen Bescheid vom …………. (Eingang …….) lege ich Widerspruch ein

 

Begründung:

 

Gem. § 45 Abs. 2 SGB X konnte ich auf die Richtigkeit des Bescheides (Weiterbewilligungsbescheid vom…….) vertrauen. Die von Ihnen erbrachten Leistungen sind verbraucht und stehen mir wirtschaftlich nicht mehr zur Verfügung. Ihre Rückforderung ist somit unbegründet.

 

Ich mache darauf aufmerksam, dass mein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet und ein Aufrechnung oder sofortige Vollziehung  rechtswidrig ist. Eine sofortige Vollziehung greift bei dieser Rückleistung nicht, da keine Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung vorliegten.

 

Ich gehe davon aus, dass der Erkenntnisgewinn im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage (§ 78 I 1, II SGG) a zu einer rechtmäßigen Abhilfeentscheidung führt und erwarte einen entsprechenden Bescheid innerhalb von 10 Tagen.

Ich verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

 
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