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Observation bei Hartz IV durch Druck von Erwerbsloseninitiativen vom Tisch |
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Donnerstag, 4. Juni 2009 |
Bundesagentur für Arbeit in die Schranken verwiesen
Bonn/Hannover Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen
Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des
Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die
Observation von Hartz IV-Beziehern zu verzichten.
Dazu
Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter,
wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der
Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig.
Der Druck von vom Erwerbslosen
Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser
Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn
und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss.
Wir stellen auch fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation
verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die
Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht,
wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein
bestätigte.
Observationen können kein Mittel einer Sozialbehörde sein, sondern gehören in
die Hand von Strafermittlungsbehörden. Damit ist sicher gestellt, dass für
Betroffene erst einmal die Unschuldvermutung gilt. Auf Grund dieser Umstände
werden wir vorerst auf gerichtliche Schritte gegen die Bundesagentur für Arbeit
verzichten“.
Dazu
Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter,
wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der
Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig.
Der Druck von vom Erwerbslosen
Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser
Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn
und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss.
Wir stellen auch fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation
verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die
Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht,
wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein
bestätigte.
Observationen können kein Mittel einer Sozialbehörde sein, sondern gehören in
die Hand von Strafermittlungsbehörden. Damit ist sicher gestellt, dass für
Betroffene erst einmal die Unschuldvermutung gilt. Auf Grund dieser Umstände
werden wir vorerst auf gerichtliche Schritte gegen die Bundesagentur für Arbeit
verzichten“.
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