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Observation bei Hartz IV durch Druck von Erwerbsloseninitiativen vom Tisch E-Mail
Donnerstag, 4. Juni 2009
Bundesagentur für Arbeit in die Schranken verwiesen

Bonn/Hannover Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die Observation von Hartz IV-Beziehern zu verzichten.

Dazu Martin Behrsing,  Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss.

Wir stellen auch fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestätigte.

Observationen können kein Mittel einer Sozialbehörde sein, sondern gehören in die Hand von Strafermittlungsbehörden. Damit ist sicher gestellt, dass für Betroffene erst einmal die Unschuldvermutung gilt. Auf Grund dieser Umstände werden wir vorerst auf gerichtliche Schritte gegen die Bundesagentur für Arbeit verzichten“.
Dazu Martin Behrsing,  Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss.

Wir stellen auch fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestätigte.

Observationen können kein Mittel einer Sozialbehörde sein, sondern gehören in die Hand von Strafermittlungsbehörden. Damit ist sicher gestellt, dass für Betroffene erst einmal die Unschuldvermutung gilt. Auf Grund dieser Umstände werden wir vorerst auf gerichtliche Schritte gegen die Bundesagentur für Arbeit verzichten“.
 
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