Sonntag, 1. August 2010
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Warum die BA zukünftig die Betreuung von Hartz IV-BezieherInnen alleine übernehmen soll E-Mail
Mittwoch, 6. Januar 2010

Erste Positionen des Erwerbslosen Forum Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner Entscheidung vom 20.12.2007 festgestellt, die mit dem “4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” in Gestalt des SGB II neu eingeführten Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) sind verfassungswidrig. Die im Grundgesetz normierten eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung von Bund, Länder und Kommunen widersprechen den Mischverwaltungen aus Bund und Kommunen.

Grundsätzlich müssen die jeweils zuständigen Verwaltungsträger ihre Aufgaben durch eigene Verwaltungseinrichtungen wahrnehmen und mit eigenem Personal besetzen und Sachmitteln und eigenen Organisation auszustatten. Wegen des Verstoßes gegen das grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht wurde dem Gesetzesgeber aufgegeben bis Ende 2010 eine neue Form zu finden; notfalls durch eine Grundgesetzänderung.

 

Eine vom damaligen Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz (SPD) eingerichtete Bund-Länder-Kommission hatte bereits im Frühjahr 2009 einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus „einer Hand“ vorsah. An dem Vorschlag waren auch die Landesministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (NRW) und Kurt Beck (RLP) beteiligt. Die jetzigen Arbeitsgemeinschaften sollten in sogenannte „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) überführt werden. Eine Mehrheit für eine entsprechende Verfassungsänderung kam jedoch auf Grund des Widerstands der Unionsbundestagsfraktion bekanntlich nicht zustande.

 

Die jetzige Schwarz-Gelbe Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine zukünftige getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit (für alle Eingliederungsleistungen in Arbeit und Hartz IV-Leistungen zum Lebensunterhalt) und Kommunen (Kosten der Unterkunft und alle Leistungen, die zusätzlich zur Eingliederung in Arbeit erforderlich sind; Schuldnerberatung, Suchberatung, Kinderbetreuung etc). Die ebenfalls bis zum Ende 2010 befristeten 69 Optionskommunen (Kommunen, die alle Hartz IV-Leistungen in Eigenregie erbringen) sollen unbefristet weiterarbeiten können. Auch hier werden sicher verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen sein, ob dies ohne Grundgesetzänderung überhaupt möglich ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu ein Eckpunktepapier (17.11.2009; aktualisiert 13.12.2009) unter dem Titel “Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II” vorgelegt. Danach sollen die Leistungen der Grundsicherung mit einer neuen Organisationsstruktur geregelt werden sollen. Kernpunkt ist nunmehr die getrennte Aufgabenwahrnehmung von BA und Kommunen. Allerdings soll es die Möglichkeit der freiwilligen Kooperation geben. Als Kooperationsgremium auf kommunaler Ebene soll ein ‚Trägerausschuss‘ gebildet werden, der u.a. „das lokale Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm“ sowie die aktiven Leistungen der BA und die sozialintegrativen Leistungen der Kommunen berät, aber ohne „Bindungswirkung“ abstimmt. Insgesamt wird auf die angeblich guten Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaften gesetzt und hofft auf eine freiwillige konstruktive Zusammenarbeit.

 

Während zahlreiche Erwerbsloseninitiativen, Sozialverbände, Gewerkschaften, Parteien aber auch der Deutsche Städtetag und Deutsche Gemeindetag warnen vor dem Vorhaben von Schwarz-Gelb, da dies für die Leistungsbezieher zukünftig bedeuten würde, mit zwei verschiedenen Behörden zu tun zu haben, die Aufgrund ihrer Struktur unterschiedliche Interessen haben müssen, ist abzusehen, dass der Vorschlag von Schwarz-Gelb sich durchsetzen wird. Über die Motive von Schwarz-Gelb darf spekuliert werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass das Sozialstaatlichkeitsprinzip durch „Nichthandeln“ an die „Wand gefahren“ wird.

 

Es gibt jedoch zahlreiche unterschiedliche Vorschläge:

·         Alleinverantwortung der Bundesagentur für Arbeit,

·         Grundgesetzänderung für „Zentren für Arbeit“

·         bis zur alleinigen Zuständigkeit der Kommunen

 

Aus Sicht des Erwerbslosen Forum Deutschland, aber auch zahlreicher anderer Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Sozialverbände wird eine große Bedrohung für die Betroffenen gesehen, sollte sich Schwarz-Gelb durchsetzen.

·         Noch mehr Bürokratie,

·         Völlige Offenlegung bei zwei Behörden,

·         Unterschiedliche Bewertung der Hilfebedürftigkeit von Behörden,

·         Durchsetzung von Rechten wird erschwert, da man sich gegen zwei Behörden wehren muss,

·         Rechtliche Unsicherheit

Unterschiedliche Rechtsauslegung durch Kommunen, je nach Haushaltslage (im Falle der Bevorzugung von alleiniger Betreuung von Kommunen).

 

Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert die alleinige Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit bei Hartz IV. Keinesfalls darf eine getrennte Aufgabenwahrnehmung zugelassen werden, da dies zu Lasten der Betroffenen geht. Die Kosten der Unterkunft könnten ohne weiteres an die BA übertragen werden. Dem Ansinnen der Landkreise, die Betreuung der Erwerbslosen in die Hände der Kommunen zu geben eine Absage zu erteilen. Dies wäre ein Rückschritt in Richtung alter Sozialhilfestrukturen und die endgültige Zementierung von zwei Klassen der Erwerbslosen. Wenn es um „Hartz IV muss weg“ geht, darf es in einem ersten Schritt zwei Klassen von Erwerbslosen nicht mehr geben. Im Falle der Betreuung durch Kommunen würde Hartz IV aber festgeschrieben.

 

Den Kommunen ist zu widersprechen, dass sie durch ihre kommunale Nähe zu örtlichen Arbeitgebern über bessere Kontakte verfügen würden und somit deshalb besser vermitteln könnten. Die Ergebnisse der bisherigen Optionskommunen, aber auch die Erfahrungen der Sozialhilfe (bis Ende 2004), zeigen auf, dass dies gerade nicht der Fall ist.

Auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hat sich im Rahmen der Jobcenter-Reform für ein Ende des Optionskommunen-Modells ausgesprochen. "Die nachweisbaren Vermittlungs-Daten belegen, dass die Optionskommunen noch schlechtere Ergebnisse erzielen als die Arbeitsgemeinschaften", sagte Weise gegenüber der "Rheinischen Post" (18.12.2009). "Insofern ist das kein gutes Modell."

 

Tatsächlich hatten z. B. die Optionskommunen im wirtschaftlichen Aufschwungjahr 2007 pro Quartal und pro Kommune mal gerade 231 Hartz IV-Empfänger vermittelt, wobei der Deutsche Landkreistag keine Angaben machen konnte, wie viele Menschen dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (1).

 

Nach den Erfahrungen des Erwerbslosen Forum Deutschland haben Hartz IV-Bezieher in den Kommunen mit Eigenregie weniger Rechtssicherheit und sind Willkürmaßnahmen der Verwaltungen bzw. der Mitarbeiter mehr ausgesetzt. Auch wird zunehmend festgestellt, dass diese Kommunen sich an den Ein-Euro-Jobbern bereichern, indem diese zu Arbeiten herangezogen werden, die nicht zusätzlich sind und eigentliche Verpflichtungen der Kommunen sind. Zudem verschwenden Kommunen Gelder im erheblichen Maß für Büroausstattungen, Beamtenrückstellungen und «unsinnige» Beraterverträgen (2).

 

Optionskommunen unterliegen faktisch kaum Kontrollen. Hartz IV-Bezieher bemängeln schon seit langem, dass es praktisch keinen übergeordnete Beschwerdestelle gegen Behördenwillkür geben würde und Verwaltungsanweisungen nicht transparent sind.

 

Auch bei einer alleinigen Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit kann man natürlich nicht sagen, dass damit das Modell Hartz IV überwunden wäre, oder die Langzeitarbeitslosigkeit sprunghaft zurückgehen würde. Auch die BA zeigt seit Jahrzehnten, dass auch sie den notwenigen Aufgaben kaum gewachsen ist. Dennoch muss man ihr konstatieren, dass sie über langjährige Erfahrungen auf den Gebiet der Arbeitsvermittlung verfügt und im Vergleich tatsächlich wesentlich besser da steht.

 

Für Betroffene würde die alleinige Zuständigkeit der BA zumindest eine Stärkung ihrer rechtlichen Position bedeuten, da die BA ein einheitliches Verwaltungshandeln aufweist. Dies macht die Rechtsdurchsetzung wesentlich einfacher, da die BA keine Rücksicht auf kommunale Haushaltslagen und den notwenigen Einsparungen zu lasten der Betroffenen nehmen muss. Damit würden Erwerbslosen ein große Last genommen. Es wird jedoch zugegeben, dass damit Hartz IV keineswegs überwunden ist. Dazu http://www.linke-alternative-gegen-hartz4.de 

 

Eine große Gefahr bei der alleinigen Zuständigkeit der BA wäre, dass damit die Bundesministerin für Arbeit- und Soziales die Grundlage zur Ermächtigung der Pauschalierung der Kosten der Unterkunft bekäme. Dem muss allerdings entgegnet werden, dass wahrscheinlich nur geringe Gesetzesänderungen notwenig wären, um die KDU-Kosten durch den Bund auszuzahlen. Außerdem besteht die Gefahr schon jetzt, da viele Kommunen durch die Kürzung der Bundeszuschüsse zu den KDU-Kosten schon jetzt vor dem finanziellen Kollaps stehen und die Forderungen sich mehren. Sollte es tatsächlich zu einer Pauschalierung kommen, wäre diese vefassungsrechtlich wesentlich einfacher anzugreifen, wie im jetzigen Modell, wonach Kommunen für die KDU-Kosten zuständig sind. Aber auch hier wird auf http://www.linke-alternative-gegen-hartz4.de verwiesen.

 

(1) http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/221-2007012275.html

(2) http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200711111432.html

 
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