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Erste Positionen des Erwerbslosen
Forum Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner
Entscheidung vom 20.12.2007 festgestellt, die mit dem “4. Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” in Gestalt des SGB II neu eingeführten
Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) sind verfassungswidrig. Die im Grundgesetz
normierten eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung von Bund, Länder und
Kommunen widersprechen den Mischverwaltungen aus Bund und Kommunen.
Grundsätzlich müssen die jeweils zuständigen
Verwaltungsträger ihre Aufgaben durch eigene Verwaltungseinrichtungen
wahrnehmen und mit eigenem Personal besetzen und Sachmitteln und eigenen
Organisation auszustatten. Wegen des Verstoßes gegen das grundgesetzlich
geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht wurde dem Gesetzesgeber aufgegeben
bis Ende 2010 eine neue Form zu finden; notfalls durch eine
Grundgesetzänderung.
Eine vom damaligen Arbeits- und Sozialminister Olaf
Scholz (SPD) eingerichtete Bund-Länder-Kommission hatte bereits im Frühjahr
2009 einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der die Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende aus „einer Hand“ vorsah. An dem Vorschlag waren auch die
Landesministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (NRW) und Kurt Beck (RLP) beteiligt.
Die jetzigen Arbeitsgemeinschaften sollten in sogenannte „Zentren für Arbeit
und Grundsicherung“ (ZAG) überführt werden. Eine Mehrheit für eine
entsprechende Verfassungsänderung kam jedoch auf Grund des Widerstands der
Unionsbundestagsfraktion bekanntlich nicht zustande.
Die jetzige Schwarz-Gelbe Koalition hatte in ihrem
Koalitionsvertrag eine zukünftige getrennte Aufgabenwahrnehmung von
Bundesagentur für Arbeit (für alle Eingliederungsleistungen in Arbeit und Hartz
IV-Leistungen zum Lebensunterhalt) und Kommunen (Kosten der Unterkunft und alle
Leistungen, die zusätzlich zur Eingliederung in Arbeit erforderlich sind;
Schuldnerberatung, Suchberatung, Kinderbetreuung etc). Die ebenfalls bis zum
Ende 2010 befristeten 69 Optionskommunen (Kommunen, die alle Hartz
IV-Leistungen in Eigenregie erbringen) sollen unbefristet weiterarbeiten
können. Auch hier werden sicher verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen sein,
ob dies ohne Grundgesetzänderung überhaupt möglich ist. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu ein Eckpunktepapier (17.11.2009;
aktualisiert 13.12.2009) unter dem Titel “Neuorganisation der
Aufgabenwahrnehmung im SGB II” vorgelegt. Danach sollen die Leistungen der
Grundsicherung mit einer neuen Organisationsstruktur geregelt werden sollen.
Kernpunkt ist nunmehr die getrennte Aufgabenwahrnehmung von BA und Kommunen.
Allerdings soll es die Möglichkeit der freiwilligen Kooperation geben. Als
Kooperationsgremium auf kommunaler Ebene soll ein ‚Trägerausschuss‘ gebildet werden,
der u.a. „das lokale Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm“ sowie die aktiven
Leistungen der BA und die sozialintegrativen Leistungen der Kommunen berät,
aber ohne „Bindungswirkung“ abstimmt. Insgesamt wird auf die angeblich guten
Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaften gesetzt und hofft auf eine freiwillige
konstruktive Zusammenarbeit.
Während zahlreiche Erwerbsloseninitiativen,
Sozialverbände, Gewerkschaften, Parteien aber auch der Deutsche Städtetag und
Deutsche Gemeindetag warnen vor dem Vorhaben von Schwarz-Gelb, da dies für die
Leistungsbezieher zukünftig bedeuten würde, mit zwei verschiedenen Behörden zu
tun zu haben, die Aufgrund ihrer Struktur unterschiedliche Interessen haben
müssen, ist abzusehen, dass der Vorschlag von Schwarz-Gelb sich durchsetzen
wird. Über die Motive von Schwarz-Gelb darf spekuliert werden. Es zeichnet sich
jedoch ab, dass das Sozialstaatlichkeitsprinzip durch „Nichthandeln“ an die
„Wand gefahren“ wird.
Es gibt jedoch zahlreiche unterschiedliche
Vorschläge:
·
Alleinverantwortung der Bundesagentur für Arbeit,
·
Grundgesetzänderung für „Zentren für Arbeit“
·
bis zur alleinigen Zuständigkeit der Kommunen
Aus Sicht des Erwerbslosen Forum Deutschland, aber
auch zahlreicher anderer Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Sozialverbände
wird eine große Bedrohung für die Betroffenen gesehen, sollte sich Schwarz-Gelb
durchsetzen.
·
Noch mehr Bürokratie,
·
Völlige Offenlegung bei zwei Behörden,
·
Unterschiedliche Bewertung der Hilfebedürftigkeit
von Behörden,
·
Durchsetzung von Rechten wird erschwert, da man
sich gegen zwei Behörden wehren muss,
·
Rechtliche Unsicherheit
Unterschiedliche Rechtsauslegung durch Kommunen, je
nach Haushaltslage (im Falle der Bevorzugung von alleiniger Betreuung von
Kommunen).
Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert die
alleinige Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit bei Hartz IV. Keinesfalls
darf eine getrennte Aufgabenwahrnehmung zugelassen werden, da dies zu Lasten
der Betroffenen geht. Die Kosten der Unterkunft könnten ohne weiteres an die BA
übertragen werden. Dem Ansinnen der Landkreise, die Betreuung der Erwerbslosen
in die Hände der Kommunen zu geben eine Absage zu erteilen. Dies wäre ein
Rückschritt in Richtung alter Sozialhilfestrukturen und die endgültige
Zementierung von zwei Klassen der Erwerbslosen. Wenn es um „Hartz IV muss
weg“ geht, darf es in einem ersten Schritt zwei Klassen von Erwerbslosen nicht
mehr geben. Im Falle der Betreuung durch Kommunen würde Hartz IV aber
festgeschrieben.
Den Kommunen ist zu widersprechen, dass sie durch
ihre kommunale Nähe zu örtlichen Arbeitgebern über bessere Kontakte verfügen
würden und somit deshalb besser vermitteln könnten. Die Ergebnisse der
bisherigen Optionskommunen, aber auch die Erfahrungen der Sozialhilfe (bis Ende
2004), zeigen auf, dass dies gerade nicht der Fall ist.
Auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit,
Frank-Jürgen Weise, hat sich im Rahmen der Jobcenter-Reform für ein Ende des
Optionskommunen-Modells ausgesprochen. "Die nachweisbaren
Vermittlungs-Daten belegen, dass die Optionskommunen noch schlechtere
Ergebnisse erzielen als die Arbeitsgemeinschaften", sagte Weise gegenüber
der "Rheinischen Post" (18.12.2009). "Insofern ist das kein
gutes Modell."
Tatsächlich hatten z. B. die Optionskommunen im
wirtschaftlichen Aufschwungjahr 2007 pro Quartal und pro Kommune mal gerade 231
Hartz IV-Empfänger vermittelt, wobei der Deutsche Landkreistag keine Angaben
machen konnte, wie viele Menschen dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt
waren (1).
Nach den Erfahrungen des Erwerbslosen Forum Deutschland
haben Hartz IV-Bezieher in den Kommunen mit Eigenregie weniger Rechtssicherheit
und sind Willkürmaßnahmen der Verwaltungen bzw. der Mitarbeiter mehr
ausgesetzt. Auch wird zunehmend festgestellt, dass diese Kommunen sich an den
Ein-Euro-Jobbern bereichern, indem diese zu Arbeiten herangezogen werden, die
nicht zusätzlich sind und eigentliche Verpflichtungen der Kommunen sind. Zudem
verschwenden Kommunen Gelder im erheblichen Maß für Büroausstattungen,
Beamtenrückstellungen und «unsinnige» Beraterverträgen (2).
Optionskommunen unterliegen faktisch kaum
Kontrollen. Hartz IV-Bezieher bemängeln schon seit langem, dass es praktisch
keinen übergeordnete Beschwerdestelle gegen Behördenwillkür geben würde und
Verwaltungsanweisungen nicht transparent sind.
Auch bei einer alleinigen Zuständigkeit der
Bundesagentur für Arbeit kann man natürlich nicht sagen, dass damit das Modell
Hartz IV überwunden wäre, oder die Langzeitarbeitslosigkeit sprunghaft
zurückgehen würde. Auch die BA zeigt seit Jahrzehnten, dass auch sie den
notwenigen Aufgaben kaum gewachsen ist. Dennoch muss man ihr konstatieren, dass
sie über langjährige Erfahrungen auf den Gebiet der Arbeitsvermittlung verfügt
und im Vergleich tatsächlich wesentlich besser da steht.
Für Betroffene würde die alleinige Zuständigkeit
der BA zumindest eine Stärkung ihrer rechtlichen Position bedeuten, da die BA
ein einheitliches Verwaltungshandeln aufweist. Dies macht die
Rechtsdurchsetzung wesentlich einfacher, da die BA keine Rücksicht auf
kommunale Haushaltslagen und den notwenigen Einsparungen zu lasten der
Betroffenen nehmen muss. Damit würden Erwerbslosen ein große Last genommen. Es
wird jedoch zugegeben, dass damit Hartz IV keineswegs überwunden ist. Dazu http://www.linke-alternative-gegen-hartz4.de
Eine große Gefahr bei der alleinigen Zuständigkeit
der BA wäre, dass damit die Bundesministerin für Arbeit- und Soziales die
Grundlage zur Ermächtigung der Pauschalierung der Kosten der Unterkunft bekäme.
Dem muss allerdings entgegnet werden, dass wahrscheinlich nur geringe
Gesetzesänderungen notwenig wären, um die KDU-Kosten durch den Bund
auszuzahlen. Außerdem besteht die Gefahr schon jetzt, da viele Kommunen durch
die Kürzung der Bundeszuschüsse zu den KDU-Kosten schon jetzt vor dem
finanziellen Kollaps stehen und die Forderungen sich mehren. Sollte es
tatsächlich zu einer Pauschalierung kommen, wäre diese vefassungsrechtlich
wesentlich einfacher anzugreifen, wie im jetzigen Modell, wonach Kommunen für
die KDU-Kosten zuständig sind. Aber auch hier wird auf http://www.linke-alternative-gegen-hartz4.de
verwiesen.
(1) http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/221-2007012275.html
(2) http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200711111432.html
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